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Für viele ist das Glücksspiel ein harmloses Freizeitvergnügen.
Für andere wird daraus bitterer Ernst. ![]() |
Fachstelle für Gesundheitsförderung, Prävention und Suchtberatung > Glücksspielsucht > Wissenswertes
Wann macht Spielen süchtig Leidenschaftlich dem Spielvergnügen frönen, bedeutet noch lange nicht, süchtig nach Glücksspielen zu sein. Die Glücksspielsucht entwickelt sich zumeist schleichend und über Monate oder Jahre hinweg. Erst wenn das Glücksspiel zum Lebensinhalt Nummer 1 geworden ist, sprechen wir von Sucht. Doch wie geschieht das? Und was sind die Merkmale, die auf eine Entstehung der Glücksspielsucht hinweisen? > Hier finden Sie eine Übersicht Was ist ein Glücksspiel Glücksspiele sind Spiele, bei denen vorwiegend mit Geld (oder Jetons etc.), um Geld gespielt wird und deren Spielausgang alleine auf Zufall beruht. Wetten, Lotto und Glücksspiele im Casino oder im Internet sind dabei gleichermassen gemeint. > Hier finden Sie eine Übersicht über die gängigen Formen von Glücksspielen Was sind die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz In der Schweiz bestehen für Glückspiele zwei Gesetzesgrundlagen mit dementsprechenden Verordnungen. Für Glücksspiele innerhalb von Spielbanken gilt in der Schweiz das Spielbankengesetz (SBG) vom 18. Dezember 1998, die Spielbankenverordnung vom 24. September 2004, sowie die Glücksspielverordnung vom 24. September 2004. Weiter regelt die Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 12. Juni 2007 die Sorgfaltspflicht der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Für Wetten und Lotto gilt das Bundesgesetz betreffend den Lotterien und gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 und die Vollziehungsverordnung vom 27. Mai 1924. Poker und Pokerturniere Poker um Geld oder geldwerte Vorteile ist ein Glücksspiel im Sinne des Spielbankengesetzes. Die Organisation oder der Betrieb von Pokerspielen inklusive den -turnieren ausserhalb von konzessionierten Spielbanken ist damit unter Strafe verboten. Siehe auch Mitteilung der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom Juni 2010 Poker Glücksspiele im Internet In der Schweiz ist es verboten Online-Glücksspiele anzubieten. Trotzdem werden in der Schweiz Online-Glücksspiele von ausländischen Anbietern gespielt. Diese Angebote sind für die Betreiber illegal, für die Spielerin oder den Spieler in der Schweiz jedoch legal. Zukünftig soll das geltende Recht gelockert werden und es Schweizer Anbietern erlaubt sein, ihre Angebote auch im Internet zu platzieren. Dabei sollen die Anbieter die gleichen strengen präventiven Auflagen erhalten, wie die niedergelassenen Spielbanken. Weiter sollen die illegalen Angebote mittels technischer Massnahmen wirkungsvoller eingeschränkt werden Vergleiche Bericht der ESBK: Überprüfung der Lockerung des Verbots der telekommunikationsgestützten Durchführung von Glücksspielen > Informationen mit Hinweisen auf Gefahren und die technischen Grundlagen der virtuellen Glücksspiele Das Sozialkonzept im Spielbankenbereich Im Spielbankengesetz sind unter Art. 14 verschiedenen Massnahmen zur Verhinderung und Einschränkung von schädlichen Auswirkungen des Glücksspiel vorgeschrieben. Neben den Massnahmen der Betreiber besteht auf Grund dieser Gesetzesgrundlage auch für spielende Personen die Möglichkeit sich z.B. mit einer Spielsperre vor Folgeproblemen zu schützen. Siehe auch „Sich schützen“. > Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte Massnahmen im Bereich der Lotterien und WettenAuf Grund verschiedener politischer Vorstösse wurde im Jahre 2004 die Totalrevision des Eidgenössischen Lotteriegesetzes sistiert. In der Folge wurden die Kantone im Rahmen der «Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonalen oder gesamtschweizerischen durchgeführten Lotterien und Wetten» aktiv. Neben Fragen eines vereinheitlichten Bewilligungsverfahrens, wurde neu die Suchtbekämpfung und –prävention zum Inhalt gemacht. So müssen die Lotteriegesellschaften Abgaben von 0,5% des Bruttospielertrags für die Prävention und Behandlung der Glücksspielsucht im Lotterie und Wettbereich zur Verfügung stellen. Die Kantone sind dabei angehalten entsprechende Behandlungsangebote anzubieten und präventive Massnahmen durchzuführen. Weiterführende Links infoset Schweizerische Plattform der Suchtarbeit careplay Kompetenzzentrum HSA Luzern Eidgenössische Spielbankenkommission Kontroll- und Konzessionsstelle im Bereich Spielbanken Caritas Deutschland Fachstelle Glücksspiel Umfangreiche Informationen Sozialbeirat Schweizer Spielbanken Links, Selbsttest und Adressen Fachverband Glücksspielsucht Deutschland Informationsmaterial, Forum Kontaktstelle der Selbsthilfegruppen KOSCH Selbsthilfeangebote in der Schweiz |
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